Eine Kontopfändung kann den gesamten Alltag blockieren, obwohl ein Teil des Geldes rechtlich für Miete, Lebensmittel und Unterhalt geschützt sein soll. Auf einem normalen Girokonto entsteht dieser Schutz nicht allein dadurch, dass der Geldeingang aus Lohn, Rente oder Sozialleistung stammt. Das Konto muss als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Danach kommt es auf den richtigen Monatsbetrag, mögliche Erhöhungen und den zeitlichen Umgang mit Gutschriften an. Wer erst beim abgelehnten Einkauf reagiert, verliert wertvolle Tage für die Umstellung und Bescheinigung.
Das P-Konto schützt Kontoguthaben, nicht das Einkommen an sich
Beim P-Konto wird ein Betrag auf dem Konto vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Dieser Kontopfändungsschutz ist von den Regeln für die Pfändung direkt beim Arbeitgeber zu unterscheiden. Die Lohnpfändungstabelle und der automatisch geschützte P-Kontobetrag hängen zwar zusammen, sind aber nicht in jeder Zahl und Berechnung identisch.
Geschützt werden nur vorhandene Guthabenbeträge. Ein eingeräumter Dispokredit wird nicht zu pfändungsfreiem Geld. Ist das Konto bereits im Minus, sollte vor der Umwandlung geklärt werden, wie eingehende Zahlungen behandelt werden und welches Konto künftig für die laufende Existenzsicherung genutzt werden kann.
Der Schutz gilt gegenüber einer Kontopfändung. Er beseitigt weder die zugrunde liegende Forderung noch andere Vollstreckungsmaßnahmen. Deshalb gehören Schuldnerberatung, Prüfung des Pfändungsbeschlusses und die Kontolösung in einen gemeinsamen, aber fachlich getrennten Ablauf.
Umwandlung verlangen statt ein zweites Schutzkonto eröffnen
Kontoinhaber können verlangen, dass ihr bestehendes Zahlungskonto als P-Konto geführt wird. Nach § 850k ZPO darf jede Person nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten. Eine parallele Eröffnung bei mehreren Banken schafft daher keinen mehrfachen Freibetrag und kann zu erheblichen Problemen führen.
Das P-Konto muss als Einzelkonto geführt werden. Wer bislang ein Gemeinschaftskonto nutzt, kann es nicht einfach für beide Inhaber in ein gemeinsames P-Konto umwandeln. Vor einer Pfändung oder unverzüglich danach sollten getrennte Einzelkonten und die Zuordnung laufender Zahlungen vorbereitet werden.
Reichen Sie das Umwandlungsverlangen nachweisbar ein. Nennen Sie Konto und Kontoinhaber eindeutig und bitten Sie um Bestätigung des Wirksamkeitsdatums. Wenn die Pfändung bereits zugestellt wurde, ist Tempo wichtig, weil gesetzliche Rückwirkungs- und Bearbeitungsregeln an konkrete Fristen anknüpfen.
Seit Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro geschützt
Die Pfändungsfreigrenzen wurden zum 1. Juli 2026 angepasst. Der unpfändbare monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO beträgt seitdem 1.587,40 Euro. Für das P-Konto schreibt § 899 ZPO eine Aufrundung auf den nächsten durch zehn teilbaren Eurobetrag vor. Damit sind automatisch 1.590 Euro je Kalendermonat geschützt.
Diese Zahl ist ein Monatsbetrag, kein dauerhafter Mindestsaldo. Wer am Monatsanfang 1.590 Euro erhält und den Betrag ausgibt, bekommt nicht durch eine weitere Gutschrift im selben Monat einen zweiten vollständigen Grundbetrag. Umgekehrt kann nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben unter den gesetzlichen Regeln in Folgemonate übertragen werden.
Verwenden Sie keine alte Online-Tabelle ohne Gültigkeitsdatum. Die aktuelle Bekanntmachung des Bundesjustizministeriums zu den Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2026 zeigt, welcher Zeitraum gemeint ist. Bei jeder späteren Anpassung muss die Berechnung erneut geprüft werden.
Das Konto bleibt im Alltag ein gewöhnliches Zahlungskonto
Die P-Konto-Führung beschränkt sich auf den Pfändungsschutz. Überweisungen, Lastschriften, eine Debitkarte und Onlinebanking sollen grundsätzlich weiter nutzbar bleiben, soweit das Kontomodell diese Funktionen vorsieht und Guthaben verfügbar ist. Die Bank darf das Konto nicht allein wegen der Umwandlung wie ein reines Auszahlungskonto behandeln.
Kontoführungsentgelt und weitere Preise ergeben sich aus Vertrag und Preisverzeichnis. Prüfen Sie nach der Umstellung, ob unerwartete Entgelte oder geänderte Leistungen erscheinen. Ein P-Konto sollte nicht mit einem teuren Zusatzpaket gekoppelt werden, das für den gesetzlichen Schutz gar nicht erforderlich ist.
Neue Lastschriften sollten nur eingerichtet werden, wenn der monatliche Schutzrahmen sie realistisch deckt. Eine technisch mögliche Zahlung ist noch keine sinnvolle Priorität. Miete, Energie und notwendige Versicherungen erhalten im knappen Monat Vorrang vor Abonnements oder Raten für aufschiebbare Käufe.
Eine Bescheinigung kann den Kontoschutz erhöhen
Der automatische Betrag berücksichtigt die persönliche Situation nur begrenzt. Leistet der Kontoinhaber gesetzlichen Unterhalt, gehen Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen auf dem Konto ein, können zusätzliche Beträge geschützt sein. Sie werden jedoch nicht allein durch eine mündliche Mitteilung an die Bank wirksam.
§ 903 ZPO regelt den Nachweis durch Bescheinigung. Ausstellen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Familienkassen, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, geeignete Schuldnerberatungsstellen oder andere anerkannte Stellen. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Erhöhungsgrund ab.
Sammeln Sie Bescheide, Geburtsnachweise, Unterhaltstitel und aktuelle Zahlungseingänge. Verlangen Sie keine pauschale Maximalbescheinigung. Der Nachweis muss die tatsächlich vorliegenden Erhöhungstatbestände und Beträge nachvollziehbar ausweisen.
Gemeinschaftskonten brauchen vor der Umstellung eine Trennung
Gehen Einkommen beider Partner auf ein Oder-Konto ein, kann eine Pfändung gegen einen von ihnen auch den Alltag des anderen treffen. Weil das Gemeinschaftskonto nicht als P-Konto fortgeführt wird, müssen Zahlungseingänge, Lastschriften und Guthaben auf Einzelkonten verteilt werden. Eine bloße interne Kennzeichnung des „Anteils“ reicht gegenüber der Bank nicht.
Dokumentieren Sie den Kontostand, wiederkehrende Gutschriften und alle gemeinsamen Verpflichtungen. Der Beitrag zum Gemeinschaftskonto im Todesfall betrifft zwar einen anderen Anlass, zeigt aber ebenfalls, warum Verfügungsrecht und wirtschaftliche Zuordnung getrennt betrachtet werden müssen.
Richten Sie Miete und Energie nicht übereilt doppelt ein. Legen Sie fest, welches Einzelkonto welche Lastschrift übernimmt und welcher Partner seinen Anteil überweist. Besonders rund um den Monatswechsel sollten ausreichend Zeit und Deckung für die neue Zuordnung eingeplant werden.
Geldeingang und Monatswechsel genau beobachten
Für den P-Kontoschutz ist der Kalendermonat maßgeblich. Kommt das Gehalt für August bereits Ende Juli, fällt es zunächst in den Juli. Bei regelmäßig verschobenen Zahlungsterminen kann das dazu führen, dass in einem Monat zwei Gutschriften erscheinen und im nächsten keine. Verlassen Sie sich nicht auf die wirtschaftliche Bezeichnung auf der Lohnabrechnung.
Geschütztes, nicht verbrauchtes Guthaben kann nach den gesetzlichen Vorgaben übertragen werden. Diese Übertragung ist aber zeitlich begrenzt und darf nicht mit einem gewöhnlichen Sparkonto verwechselt werden. Notieren Sie für jeden Monat Anfangsbestand, neue Gutschriften, verfügbarten Schutzbetrag, Zahlungen und den von der Bank ausgewiesenen Übertrag.
Eine Haushaltsreserve außerhalb des Kontos darf nicht durch riskante Barabhebungen oder die Nutzung fremder Konten improvisiert werden. Nutzen Sie einen geordneten Notfallzugang zu Unterlagen und lassen Sie sich früh beraten, wenn der ausgewiesene verfügbare Betrag nicht zu den erwarteten Schutzregeln passt.
Ein Elternteil mit Kindergeld und Unterhaltspflicht
Ein alleinerziehender Kontoinhaber erhält monatlich 1.450 Euro Arbeitseinkommen und 255 Euro Kindergeld. Zusätzlich leistet er gesetzlichen Unterhalt für ein weiteres Kind. Auf dem frisch umgewandelten P-Konto zeigt die Bank zunächst nur den automatischen Grundbetrag von 1.590 Euro an.
Der Kontoinhaber legt der anerkannten Beratungsstelle den Kindergeldbescheid und die Unterlagen zur Unterhaltspflicht vor. Die Bescheinigung weist die einschlägigen Erhöhungsbeträge aus. Nach Einreichung bei der Bank wird geprüft, ab wann der erhöhte Schutz technisch berücksichtigt ist.
Entscheidend ist nicht die Addition beliebiger Familienkosten. Nur gesetzlich vorgesehene Tatbestände erhöhen den Schutz. Miete, Strom oder ein teurer Arbeitsweg werden nicht allein deshalb auf die Bescheinigung geschrieben, weil der Grundbetrag im persönlichen Haushalt knapp ist.
Wenn die Bank trotz Nachweis Geld blockiert
Vergleichen Sie zuerst Bescheinigung, Eingangsdatum, Monatsanzeige und konkrete Gutschriften. Bitten Sie die Bank schriftlich um Erläuterung, welcher Betrag als geschützt, verbraucht, übertragen oder pfändbar behandelt wurde. Allgemeine Aussagen wie „das System macht das automatisch“ genügen nicht zur Fehlerklärung.
Kann eine geeignete Stelle nicht rechtzeitig bescheinigen oder ist der Fall mit einmaligen Leistungen, Nachzahlungen oder streitigen Beträgen kompliziert, kann eine gerichtliche Entscheidung erforderlich sein. Schuldnerberatung und anwaltliche Hilfe sollten früh eingeschaltet werden. Warten Sie bei drohender Miet- oder Energiesperre nicht bis zur nächsten turnusmäßigen Beratung.
Bezahlen Sie existenzielle Ausgaben in einer dokumentierten Priorität. Der Beitrag zur Beantragung eines Basiskontos kann relevant sein, wenn neben der Pfändung noch der grundlegende Kontozugang fehlt. Er ersetzt jedoch weder die P-Konto-Umwandlung noch den Schutz auf einem bereits gepfändeten Konto.
Eine monatliche P-Konto-Routine verhindert Überraschungen
Prüfen Sie am ersten Bankarbeitstag den übertragenen Betrag und den neuen Schutzrahmen. Ordnen Sie alle erwarteten Gutschriften dem Kalendermonat zu. Kontrollieren Sie nach größeren Abbuchungen, ob der verfügbare Kontostand und der noch geschützte Betrag dieselbe Aussage liefern.
Halten Sie Bescheinigungen aktuell, wenn sich Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen ändern. Bewahren Sie alte Fassungen und Eingangsbestätigungen trotzdem auf. Bei einer späteren Rekonstruktion muss erkennbar sein, welcher Nachweis in welchem Monat galt.
Das P-Konto wird dadurch nicht zum normalen Sparkonto und die Pfändung verschwindet nicht. Es schafft einen abgegrenzten, überprüfbaren Schutz für den laufenden Lebensunterhalt. Je sauberer Monatsbeträge, Bescheinigung und Kontobewegungen zusammengeführt werden, desto schneller lassen sich blockierte Zahlungen sachlich klären.